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Praxis und Weiterbildung

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Strahlenschutz für Fachlehrer
Astrid Renger

Kernphysik ist ein Teil des Lehrplans im Fach Physik an bundesdeutschen Schulen. Versuche machen im Unterricht die Schüler und Auszubildenden mit dem Phänomen natürliche und künstliche Radioaktivität bekannt. Dazu werden auch vom Lehrmittelhandel angebotenen Quelle geringer Aktivität genutzt.

„Unter Aktivität wird die Anzahl von spontanen Kernumwandlungen pro Sekunde verstanden. Bei jeder Kernumwandlung entsteht eine bestimmte Menge Strahlung, die dann in den Experimenten nachgewiesen und untersucht wird", sagt Dr. Jürgen Henniger von der Arbeitsgruppe (AG) Strahlungsphysik des Institutes für Kern- und Teilchenphysik.

Der Umgang mit radioaktiven Stoffen ist gesetzlich in der Verordnung zum Schutz vor ionisierender Strahlung geregelt und unterliegt einer lückenlosen Kontrolle. In jedem Gymnasium und in jeder Berufsschule (die Kernphysik unterrichtet) muss es einen Fachlehrer geben, der eine zusätzliche Qualifikation zum Thema Strahlenschutz erwirbt und alle fünf Jahre aktualisiert. Deshalb gehört diese Ausbildung zum Studienplan für Lehramtskandidaten im Fach Physik in Sachsen. Die AG Strahlungsphysik übernimmt diese Aufgabe für die Studierenden der TU Dresden. Die ersten Kurse haben im vergangenen Jahr stattgefunden. Die Mitarbeiter haben langjährige Erfahrungen in der universitären Ausbildung von Physikern und Naturwissenschaftlern im Fach Physik. Diplomphysikerin Simone Starke bringt auch Erfahrungen als Physiklehrerin mit ein.

Auf Grund großer Nachfrage werden seit April diesen Jahres solche Kurse auch für die Fortbildung von Fachlehrern aus sächsischen Schulen durchgeführt. Damit ist dieses TU-Institut bietet das einzige in Sachsen, das die Weiterbildung „Strahlenschutz an Schulen" anbietet. Die zweitägige Ausbildung vermittelt Kenntnisse der Grundlagen des Strahlenschutzrechtes und der Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten und vertieft die naturwissenschaftlichen Grundlagen der Strahlungsphysik, Messtechnik und Strahlungsbiologie. Übungen und Demonstrationsexperimente sind Teil des Kurses. Den Kurs schließen die Teilnehmer mit einer einstündigen schriftlichen Prüfung ab. Sie erhalten während der Weiterbildung umfangreiche Unterlagen, die genauso wie die Prüfungsfragen vom Sächsischen Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft genehmigt worden sind. Kostenträger sind die Regionalschulämter, an die sich interessierte Lehrkräfte wenden können. Als Ziele des Kurses nennt Dr. Jürgen Henniger: „Uns ist es wichtig, die Kompetenz unseres Instituts in diese Ausbildung einzubringen und den Fachlehrern Wissen über die Strahlungsphysik zu vermitteln, die noch immer mit Ängsten und Unsicherheit belegt ist." Unterstützung erhalten die Mitarbeiter der AG Strahlungsphysik von Prof. Hartwig Freiesleben, Direktor des Instituts für Kern- und Teilchenphysik.

Neben den zweitägigen Kursen bietet die AG Strahlungsphysik auch fünftägige Kurse im Strahlenschutz (Grundkurs höhere Anforderungen nach Fachkunderichtlinie Technik kombiniert mit dem Grundkurs Strahlenschutz in der Medizin) für Strahlenschutzbeauftragte an.