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„Hurra, ich bin drin ...!“

Susann Mayer

Der Klick mit der Mouse gehört bei vielen mittlerweile zur Selbstverständlichkeit. Geldgeschäfte werden über das Internet getätigt, Reisewünsche konkretisiert.

Für ganz spezielle Geschenkideen finden sich genauso Webadressen wie für das Stöbern in Online-Katalogen. Aber auch Behörden stellen ihre Informationen ins Netz, kommunizieren mit den Bürgern und lösen reale Probleme mit virtueller Hilfe. Nicht zu zählen die privaten Homepages ... Doch wie viele dieser privaten Webdesigner, staatlichen Webmaster, Provider und Homepagebetreiber wissen um ihre Pflichten und Obliegenheiten als „Teledienste-Anbieter“?

Am 1. Januar 2002 ist das Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr in Kraft getreten. Es enthält Bestimmungen, die dem juristischen Laien weitgehend unbekannt sind. Aber selbst der Rechtskundige ist auf dieses Gebiet, das praktisch nie Gegenstand der Kernausbildung war, nicht ausreichend vorbereitet. Zu den Kernpunkten des Gesetzes gehören:

* Informationspflichten gegenüber den Nutzern,
* datenschutzrechtliche Anforderungen,
* rechtliche Gestaltung von Geschäftsprozessen und sonstigen Transaktionen,
* kommerzielle Kommunikation bis hin zu standesrechtlichen Regeln des Internetauftritts für Freiberufler.

Man kann die Prognose wagen: Es gibt nur verhältnismäßig wenige (deutschsprachige) Seiten im Internet, die sämtlichen Betreiberpflichten Rechnung tragen und zudem auch noch nutzerfreundlich gestaltet sind.

Das Zentrum für Weiterbildung der TU Dresden hilft ab Dezember 2002, Unsicherheiten auf diesem Gebiet zu beseitigen. In Kooperation mit Dirk Heckmann, Inhaber der Professur für Öffentliches Recht an der Universität Passau, Experte für Rechtsinformatik, Internet- und Sicherheitsrecht, wird der „Internetrecht-Check“ als multimedial unterstützter Tageskurs angeboten. Dabei gewinnen die Teilnehmer Rechtssicherheit in ihrer Eigenschaft als Teledienste-Anbieter.

„In einem solchen Tageskurs wird vor allem das notwendige Basiswissen vermittelt, um Konflikte rund um die Erstellung, den Betrieb und die Nutzung einer Internethomepage zu vermeiden oder wenigstens im eigenen Interesse zu bereinigen. Im Vordergrund stehen jene Rechtsfragen, deren Unkenntnis erhebliche Haftungsfolgen auslösen kann“, so Heckmann. „Zur virtuellen Nachbereitung erhält jeder Teilnehmer einen exklusiven, im Preis enthaltenen Zugang zur Seminarseite www.iur-seminar.de (Seminarseite ‚Internet und Recht‘ im Aufbau). Hier findet sich eine mediendidaktisch aufbereitete und juristisch gut kommentierte Checkliste mit integrierten Wissensdatenbanken (Gesetze, Urteile, Glossar).“

Zu den aktuellen Themen des Kurses gehören:

* die konfliktfreie Wahl einer strategisch günstigen Domain (Wem gebührt die Domain shell.de: Dem Ölkonzern oder einer Privatperson namens Shell, die schneller war und sich die Adresse gesichert hat?)
* die urheberrechtlich einwandfreie inhaltliche Gestaltung (Was darf man aus dem Netz ohne Nachfrage kopieren? Wie sind eigene Inhalte geschützt?)
* die juristisch geforderten Textbausteine (Worüber muss man die Nutzer aufklären, welche Hinweise geben, Einwilligungen einholen, welcher Disclaimer befreit von der Haftung?)
* die korrekte Abwicklung von Transaktionen (Wie werden Online-Verträge wirksam geschlossen, wie kann man zahlen, wie steht es mit dem Verbraucherschutz?)

Das Seminar „Internetrecht-Check“ richtet sich an alle Teledienste-Anbieter, also an alle, die mehr als nur banale Inhalte ins Netz stellen. Das sind in erster Linie private Unternehmen (von der Industrie über mittelständische und kleine Gewerbebetriebe bis hin zu Freiberuflern wie Ärzten, Apothekern, Architekten und Anwälten), aber auch Behörden und Privatpersonen. Durch den modularen Aufbau und die Nutzerprofil-Steuerung, schließlich auch die tutorielle Begleitung auf www.internetrecht-check.de (Kurztitel: www.c-heck.de), ist gewährleistet, dass der Adressatenkreis trotz seiner heterogen Zusammensetzung nachfragegerecht bedient wird.